Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Christoph Kühne.
Katastervermessung
Teilung von Grundstücken
Wiederherstellung festgestellter Flurstücksgrenzen
Ermittlung nicht festgestellter Flurstücksgrenzen
Sonderung
Grenzanzeige
Katasterneuvermessung
Straßenschlussvermessung
Nutzungsartenänderung
Gutachtertätigkeit in Grundstücksfragen
Grenzbescheinigung
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag nach § 3 BauVorlV
Abfrage der Daten der Leitungsbetreiber und Eintrag der Medien in den amtlichen Lageplan
Planungsrechtliche Abfrage bei zuständigen Fachämtern
Projekteintrag mit Nachweis von Abstandsflächen
Eintragung von Grunddienstbarkeiten
GFZ/ GRZ- Berechnung
Außenanlagen- und Entwässerungsplan
Vermessungsbüro für Grundstücksvermessung, Bauvorhaben, Bodenordungsverfahren, Windkraftanlagen und mehr.
Die Basis für erfolgreiches Wirtschaften und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Lebensräumen sind exakte Planungen und Rechtssicherheit.
Zuverlässige Angaben über Grund und Boden sind dabei Voraussetzung. Der Experte für Erfassung, Auswertung und Anwendung dieser Daten ist der
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Anschrift: Dipl.-Ing.Christoph Kühne, Schlossgutsiedlung 2, 16244 Finowfurt, Fon: 03335-325780, Fax: 03335-451220